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Nutzungsvereinbarung

Der Partybus wird im Rahmen des, laut Auftragsbestätigung vereinbarten, Umfangs bereitgestellt.

Im Vorfeld wird eine Abschlagsrechnung in Höhe von 25 % auf folgendes aufgeführtes Konto
Sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig:

DE17 5776 1591 71201520 00
Volksbank RheinAhrEifel
Kontoinhaber: Müller-Touristik
Verwendungszweck: Buchungsnummer, Name, Datum der Fahrt

Die Restsumme ist bis 2 Tage vor Fahrtantritt auf das gleiche o.g. Konto zu überweisen oder nach vorheriger Absprache in bar vor Fahrtantritt an den Fahrer zu entrichten.

Falls im Vorfeld klar ist, dass die Fahrt bar gezahlt werden soll, ist dies im Vorfeld zu  melden. Sollte niemand vor Ort den Bus bar bezahlen können, findet die Fahrt nicht statt.
Eine Entschädigung ist ausgeschlossen.
Verspätungen (verschuldet durch Kunde) bei der Abfahrt (gilt für Hin- und Rückfahrt) über 15 Minuten werden ab der 16. Minute mit jeweils 60€ je angefangener Stunde nachberechnet oder bei gebuchter Stunde um die Zeit gekürzt.

Sollte es durch einen Defekt zum Ausfall des Partybus kommen kann nach Absprache ein „normaler“ Bus für den Transfer eingesetzt werden oder ein Alternativtermin vereinbart werden. Die Umbuchung ist kostenlos.
Bei kurzfristigem Ausfall wird ein „normaler“ Bus gestellt.

Falls es zu einem selbstverschuldeten oder auch unverschuldeten Nichtantritt der Fahrt (seitens des Kunden) kommt sind die Kosten für den gebuchten Zeitraum in vollem Umfang zu zahlen. Sollten diese bereits überwiesen worden sein ist der Auftrag erledigt. Falls die Fahrt bar gezahlt werden sollte, werden die Kosten nachträglich in Rechnung gestellt.

Es können max. 14 Fahrgäste im Bus befördert werden. Während der gesamten Fahrt besteht laut Gesetz Anschnallpflicht.

Die Endreinigung ist im Anmietpreis enthalten.
Ausgenommen sind Verunreinigungen durch Erbrochenes oder Flüssigkeiten und Substanzen, die sich nur mit spezifischen Reinigungsmitteln entfernen lassen.
In diesem Fall wird eine Mindestreinigungspauschale von 200,00 € bar erhoben, die sofort zu leisten ist. In extremen Fällen, die eine Reinigung durch einen Fachbetrieb erfordert, werden die entstandenen Kosten weiterberechnet.

DEN ANWEISUNGEN DES FAHERERS IST STETS FOLGE ZU LEISTEN.

Getränke können im Vorfeld über die Getränkepakete und Einzelbuchung bestellt werden. Diese werden dann für die Dauer der PartyBus Nutzung zur Verfügung gestellt. Getränke die bestellt aber nicht verzehrt wurden werden nicht erstattet. Die Getränkepreise sind inklusiv Mwst. und werden auf der Rechnung ausgewiesen.

Folgendes Verhalten ist im Fahrzeug ausdrücklich verboten:

Eigenmächtiger Eingriff in die Instrumente /Radio/Lüftung am und neben dem Fahrerplatz, hüpfen und springen im Fahrzeug, Rauchen, Dampfen oder jegliche Form einer offenen Flamme, Gegenstände aus dem Fahrzeug schmeißen, Mitführen scharfer Gegenstände oder Waffen.

Der Mittelgang sowie die Türen müssen frei zugänglich bleiben und dürfen nicht durch Gepäck oder andere Sachen zugestellt werden. Die Rettungswege müssen frei bleiben.

Bei Beschädigungen im Fahrzeuginnenraum ist Schadensersatz in Höhe der Neuanschaffungskosten eines gleichwertigen Produktes zu leisten. Beschädigungen an der Fahrzeugkarosserie, sowie der Folierung sind in Höhe der Selbstbeteiligung der Versicherungssumme von 1.000,00 € zu leisten.

Mit dem unterschriebenen Angebot akzeptiert der Kunde die Nutzungsvereinbarung.

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